Liefer-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen der Fischer Möbelhandelsgesellschaft mbH., Hornauer Straße 12, Kelkheim/Taunus Telefon (06195) 99 54 – 0
A. Lieferbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Die Ware reist auf Gefahr des Verkäufers, soweit dieser den Transport vornimmt. Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Verkaufsabschlüsse, telefonische Vereinbarungen, Nebenabreden und sonstige Abmachungen bei Verkaufsverhandlungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als Verkäufer rechtswirksam.
Die Verträge zwischen Verkäufer und Käufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. In Prospekten, Anzeigen und Drucksachen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Zusendung unserer Preislisten – freibleibend und unverbindlich.
Der Käufer erwirbt einen Anspruch auf gleiche Art und Güte der bestellten Ware, nicht jedoch auf das konkrete Stück.
Eine von uns angegebene Lieferzeit ist nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert ist. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine uns einzuräumende Nachfrist von 4 Wochen von uns ebenfalls nicht eingehalten worden sein, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, wie Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen usw., die sich auf unseren Betrieb oder unsere Lieferantenbetriebe auswirken, berechtigen uns, die genannte Nachfrist bis zu 4 Wochen zu überschreiten. Danach ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.
Zahlung
Küchen
Sonstige Möbel
Bei Abschluss des Kaufvertrages
1/3 des Kaufpreises
1/3 des Kaufpreises
Bei Terminvereinbarung 1 Woche vor 1/3 des Kaufpreises Montage
1/3 des Kaufpreises
Bei Lieferung
Restbetrag
Restbetrag
Tritt der Käufer aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, vom Kaufvertrag zurück, verpflichtet er sich, an uns 25 % der gesamten Kaufsumme für Aufwendungen und entgangenen Verdienst usw. zu zahlen.
Sind uns keine besonderen Weisungen gegeben, geht die Lieferung an die uns bekannte Adresse.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer darf die von uns gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur so lange weiter veräußern, wie er nicht uns gegenüber in Zahlungsverzug ist. Er muss die Weitergabe unter Eigentumsvorbehalt tätigen und ist zu anderen Verfügungen, wie Sicherungsübereignung und Verpfändung nicht berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Die Abtretung ist auflösend bedingt durch die Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns die Namen der Drittschuldner und die Höhe dieser Forderungen mitzuteilen. Wenn von uns gelieferte Ware durch Einbau wesentlicher Bestandteil von beweglichen Sachen oder Grundstücken wird, so tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus diesem Einbau zustehenden Forderungen mit allem Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung des an uns abgetretenen Forderungsteils berechtigt. Von Verlust, Beschädigung oder Pfändung der von uns gelieferten Waren oder der abgetretenen Forderung muss der Besteller uns nach Kenntnis unverzüglich benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. B. Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen
Mit der Lieferung erhält der Käufer die Rechnung.
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens am Tag der Montage zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u. a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten. Bei Küchen wird der Restbetrag am Tag der Montage vor Aufbau durch unsere Monteure bar oder per EC-Karte kassiert. Ausnahme: wenn bei Küchen Nachmontage anfällt, darf der Kunde solange 10% des Kaufpreises einbehalten, bis die Nacharbeiten erledigt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nicht geltend machen. Zur Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. C. Gewährleistungen Eine Gewähr für die Güte unserer Ware übernehmen wir in der Weise, dass wir für innerhalb der gesetzlichen und vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Sollte die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Andere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auch Ansprüche auf Schadensersatz und Folgekosten sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn ohne unsere Zustimmung die Behebung etwaiger Mängel durch Eingriffe in die gelieferten Teile versucht wird. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist, dass der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gemäß dieser Bedingungen nachgekommen ist. Bei Rücksendung ist zuvor unsere Zustimmung einzuholen. Sie hat spesenfrei zu erfolgen. Sollte eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschä ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt werden. D. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschlusses eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen sind nicht reklamierbar.
Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maß.-Daten bleiben vorbehalten. D. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Leistung und Lieferung ist der Sitz unserer Firma. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch im Wechsel- und Scheckprozess wird, soweit zulässig, Frankfurt/Main vereinbart. Wir sind auch berechtigt, die Klage bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu erheben. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Zahlungsbedingungen Küchen Sonstige Möbel Bei Lieferung Restbetrag Restbetrag